AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der bss Bürosysteme Sachsen GmbH nachfolgend Verkäufer genannt
§ 1 Geltung
- Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil des Vertrags, die der Verkäufer mit seinem Vertragspartner (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt.
- Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sein wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die vertraglich geschuldeten Leistungen vorhaltlos erbringen.
- Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
- Der Vertragsabschluss kommt durch die Unterschrift des Kunden auf dem Auftragsformular zustande. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Kunde ist das durch den Kunden unterzeichnete Auftragsformular einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
- Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbes. per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
§ 3 Leistungsumfang
Der Verkäufer stellt dem Kunden nach Maßgabe des Vertrags die technischen Bedingungen für die Publizität von Programmen im Internet zur Verfügung. Der Verkäufer sichert dem Kunden gegenüber einer Erreichbarkeit der Funktionen von 99,85% im Jahresmittel zu. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Rechner aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von dem Verkäufer liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht über das Internet erreichbar sind. Geplante oder notwendige Wartungsarbeiten, die zu Ausfallzeiten führen und vorher als Wartungsfenster kommuniziert wurden, werden als verfügbar gewertet. Weiterer Bestandteil der Leistungsverpflichtung sind die vertraglich vereinbarten Leistungspakete und Optionen.
der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Leistungen zu modifizieren oder zu verbessern. Bei Einschränkungen des Leistungsumfanges besitzt der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Werden Dienstleistungen kostenlos bereitgestellt, so ist der Verkäufer berechtigt diese fristlos und ohne Vorankündigung wiedereinzustellen. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch kann dadurch nicht begründet werden. Eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet erlaubt es der Verkäufer den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn es für der Verkäufer dadurch unzumutbar wird, die Leistungen ganz oder teilweise im Rahmen des Vertragszwecks zu erbringen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Als vereinbarte Vergütung gelten die im Auftragsformular aufgeführten Preise. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Zahlungen für fortlaufende Leistungen sind jeweils zum 3. Werktag eines Monats im Voraus zur Zahlung fällig.
- Einmalige Leistungen sind sofort nach Lieferung der Waren, bei Werksleistungen sofort nach Abnahme der Leistung und bei Dienstleistungen unmittelbar nach deren Erbringung fällig.
- Der Verkäufer ist berechtigt, die Zahlung durch den Kunden per Lastschrift zu verlangen.
- Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruht, nicht geltend machen.
- Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
§ 5 Verzug
- Bei Verträgen mit Unternehmen tritt Verzug bei Mahnung nach Fälligkeit ein. Jedenfalls aber 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung.
- Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem 30. Tag der Fälligkeit mit 2,5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
- Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag über die Nutzung der der Verkäufer-Produkte hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag ist erstmalig 4 Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Danach ist der Vertrag monatlich (4 Wochen zum Monatsende) kündbar.
- Davon abweichende Laufzeiten und Kündigungsfristen für Produkte von Drittanbietern sind dem jeweiligen Auftragsformular zu entnehmen.
- Außerordentliches Kündigungsrecht siehe § 3 Leistungsumfang.
§ 7 Haftung für Mängel
- Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn die Zusicherung schriftlich erfolgt. Von uns vorgelegte technische Daten, Spezifikationen oder Qualitätsbeschreibungen stellen keine Zusicherung dar.
- Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat uns offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn der Mangel von uns arglistig verschwiegen wurde.
- Ist der Kunde Unternehmer sind Mängelanzeigen bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Anlieferung oder unverzüglich nach Inbetriebnahme durch den Kunden vorzunehmen. Die Mängelanzeige hat schriftlich unter spezifizierter Angabe von Art, Zeitpunkt des Auftretens und allen anderen erkennbaren Einzelheiten des Mangels zu erfolgen. Nicht offensichtliche Mängel sind in gleicher Weise spätestens 10 Werktage nach Entdeckung anzuzeigen.
- Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Nacherfüllung vor.
- Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang.
- Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 12.
- Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von uns nicht.
- Bei Mängeln an Software, die nicht von uns hergestellt wurde, ist zunächst der Hersteller in Anspruch zu nehmen. Können die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller nicht durchgesetzt werden oder ist die Inanspruchnahme des Herstellers dem Kunden nicht zumutbar, haftet die der Verkäufer GmbH. In jedem Fall gelten bei Mängeln an der Software die Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers.
§ 8 Haftung für Schäden
- Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüche wegen Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesem Fall haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
- Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
- Bei einfach fahrlässiger Verletzung der in Abs. (1) genannten Kardinalpflichten beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei einfach fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der der Verkäufer GmbH.
- Bei Verlust von Daten haften wir nur für den Aufwand, welcher für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit tritt diese Haftung nur ein, wenn wir mit der zum Datenverlust führenden Handlung gleichzeitig eine in Abs. (1) genannten Kardinalspflicht verletzen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
- Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der von uns gelieferten Software bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
- Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der von uns gelieferten Software bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
§ 10 Besondere Pflichten des Kunden
- Für die Installation der Software ist ausschließlich die in der Dokumentation enthaltene Installationsanleitung maßgeblich. Es obliegt dem Kunden, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Installation notwendige (Hardware oder sonstige Software) bereitzustellen.
- Der Kunde ist verpflichtet, für eine entsprechende Deckung auf das von ihm in der Lastschrifteinzugsermächtigung angegebene Konto zu sorgen. Er verpflichtet sich, der Verkäufer jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten (insbesondere über die Änderung der Daten zum Bankkonto des Kunden) zu unterrichten.
- Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Datenangaben richtig und vollständig sind. Er sichert auch zu, dass er die Leistungen von dem Verkäufer nicht als Verbraucher bezieht.
- Der Kunde steht grundsätzlich dafür ein, dass die Inhalte, die er unter Verwendung der vertraglich vereinbarten Dienste von dem Verkäufer über das Internet darbietet bzw. übermittelt frei von Schutzrechten Dritter sind.
- Kommt es entgegen § 10 Abs. 4 zu einer Verletzung von Schutzrechten Dritter stellt der Kunde der Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter frei.
- Die Freistellung erfolgt in der Weise, dass der Kunde der Verkäufer den gesamten durch die Inanspruchnahme seitens des Dritten entstandenen Aufwand einschließlich angefallener Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen hat.
§ 11 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
- Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.
- Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ausschließlicher Gerichtstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.